AGB und Nutzungssbestimmungen CoCoDue GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Konditionen

Stand Novemeber 2021 – Standort Coesfelderstr. 34, 48249 Dülmen

I. Geltungsbereich

a. Die nachstehenden Vertragsbedingungen („Bedingungen“) gelten für alle Verträge über Büroflächen (Team Büros, Meetingräume, Virtual Office) und Coworking Spaces (Coworking Bereich, Fix Desk, Flex Desk, Tagespass, Mitgliedschaft) (zusammen nachfolgend „Workspaces“) zwischen CoCoDue GmbH („CoCoDue“) und dem jeweiligen Kunden („Kunde“), gemeinsam auch als „Parteien“ bezeichnet.

b. Kunden können ausschließlich natürliche oder juristische Personen, Personengesellschaften oder Unternehmer sein, die bei Abschluss des Vertrages in ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln. (Siehe § 14 BGB.)

c. Dieser Vertrag ist wirtschaftlich vergleichbar mit einem Vertrag über die Unterkunft in einem Hotel. Sämtliche Räume bleiben unter der Kontrolle von CoCoDue.

d. Der Kunde akzeptiert, dass dieser Vertrag keine mietvertraglichen Rechte, Eigentum, Pachtbesitz oder sonstigen grundbesitzrechtlichen Ansprüche zugunsten des Kunden in Bezug auf die Räumlichkeit(en) begründet.

II. Vertragsgegenstand

a. Workspace

i. CoCoDue räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die Workspaces (hierunter fallen auch einzelne Coworking Desks) und Einrichtungsgegenstände zur ausschließlichen Nutzung als Büro gegen Entgelt („Servicegrundgebühr“) zu nutzen. Daneben bietet CoCoDue dem Kunden zusätzliche Leistungen gegen Entgelt („Servicekosten“) an.

ii. CoCoDue verpflichtet sich, den Kunden Workspaces in dem vertraglich vereinbarten Umfang an dem vereinbarten Standort bereitzustellen. In Ausnahmefällen ist CoCoDue berechtigt, dem Kunden alternative Workspaces in vergleichbarer Größe und Qualität am betreffenden Standort bereitzustellen. Soweit der Kunde kein Paket mit fest zugewiesenen Office Spaces oder Arbeitsplätzen, sondern mit flexiblen Arbeitsplätzen bucht (Coworking Area, Flex Desk), hängt die Zurverfügungstellung durch CoCoDue von der Verfügbarkeit am betreffenden Standort ab.

iii. Die vom Kunden zu zahlende Servicegrundgebühr umfasst die Vergütung für die Nutzung der vereinbarten Office Spaces und der Allgemeinflächen und die gesamten anfallenden Nebenkosten (verbrauchsabhängig und verbrauchsunabhängig). Die Größe der Office Spaces oder der Allgemeinflächen hat keinen Einfluss auf die Höhe der Servicegrundgebühr.

b. Coworking Area / Mitgliedeschaft / Virtual Office

i. CoCoDue räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, den CoCoDue Coworking Bereich an den gebuchten Standorten ohne zeitliche Einschränkungen auf Grundlage der jeweils zwischen den Parteien getroffenen individuellen Leistungsbeschreibung zu nutzen, soweit die individuelle Vereinbarung zwischen den Parteien keine anderweitige Regelung zur zeitlichen Beschränkung der Nutzung enthält. CoCoDue wird dem Kunden hierfür nach

gesonderter Registrierung Zugangsberechtigungen einräumen. Die Zugangsberechtigung ist personengebunden und nicht übertragbar.

c. Dem Kunden ist bekannt, dass die Workspaces weder klimatisiert noch mechanisch belüftet sind. Es kann daher im Sommer zu Aufheizungen des Workspaces kommen, auch über eine Raumtemperatur von 26°C hinaus. Eine solche Aufheizung stellt keinen Mangel der Workspaces dar. Insbesondere schuldet CoCoDue nicht die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung, der Arbeitsstättenrichtlinie oder anderer arbeitsrechtlicher oder den Geschäftsbetrieb des Kunden sonst betreffender Vorgaben.

d. Konkurrenzschutz wird nicht gewährt.

III. Geldwäscheprüfung

Soweit CoCoDue nach dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifizierung des Vertragspartners, des wirtschaftlich Berechtigten und zur Feststellung des Status als politisch exponierte Person im Sinne des GwG verpflichtet ist, wird der Kunde CoCoDue die notwendigen Unterlagen und sonstigen Informationen zu einer ordnungsgemäßen Identifizierung bzw. Feststellung zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtung gilt auch, sobald und soweit sich der wirtschaftlich Berechtigte des Kunden bzw. dessen Status als politisch exponierte Person ändert.

IV. Zahlung

a. Soweit nichts Abweichendes mit dem Kunden vereinbart ist, ist die Servicegrundgebühr spätestens bis zum dritten Werktag eines Monats im Voraus für diesen Monat zu entrichten. Die Zahlung wird im SEPA-Lastschriftverfahren oder per Kreditkarte eingezogen.

b. Servicekosten für zusätzliche Services stellt CoCoDue dem Kunden jeweils für den abgelaufenen Monat in Rechnung. Soweit nicht Preise für Services mit dem Kunden im Einzelnen verhandelt sind, findet die jeweils gültige Servicepreisliste Anwendung. Die Servicekosten sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der betreffenden Rechnung fällig.

c. Im Verzug befindliche Rechnungsbeträge sind vom Auftraggeber mit 9 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt uns unbenommen. Darüber hinaus erheben im Verzugsfall eine Pauschale in Höhe von 40,- € gemäß § 288, Abs. 5 BGB.

d. Für den Fall, dass der Kunde über vier Wochen mit der Zahlung in Verzug ist, sind wir berechtigt, die weitere Leistungserbringung einzustellen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, den Zugang zum Büro- und Coworking-Space zu verweigern. Dies begründet in keinem Fall eine Schadenersatzpflicht.

e. Bei Zahlungsverzug erheben wir für die erste und zweite Mahnung Mahngebühren und für jede fehlgeschlagene Buchung (Kreditkarte und Lastschrift), jede Rücklastschrift, unabhängig vom Grund für die Lastschrift, eine Bearbeitungsgebühr i. H. v. 5,- €. Das gilt auch in dem Fall, indem der Kunde die Einzugsermächtigung widerruft, obwohl der Einzug zur Tilgung einer fälligen Zahlungsforderung erfolgte.

V. Übergabe der Workspaces

Bei der Übergabe der Workspaces an den Kunden werden die Parteien ein Übergabeprotokoll erstellen. Das Übergabeprotokoll ist von beiden Parteien zu unterzeichnen und mit dem Datum der Übergabe zu versehen. In das Übergabeprotokoll sind der Zustand der Workspaces und des Inventars sowie etwa festgestellte Schäden und Mängel aufzunehmen. Sofern im Übergabeprotokoll nichts Gegenteiliges vermerkt ist, erkennt der Kunde die Workspaces als vertragsgemäß,

bezugsfertig, unbeschädigt und für seine Zwecke ohne Einschränkung geeignet an, es sei denn, es handelt sich um verdeckte Mängel.

VI. Haftung von CoCoDue

CoCoDue haftet

i. nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, bei der Übernahme von Garantien, der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Falle einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;

ii. dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (wobei der Begriff der wesentlichen Vertragspflicht abstrakt eine solche Pflicht bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf), wobei die Haftung bei Vermögens- und Sachschäden auf die Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt ist.

iii. Die verschuldensunabhängige Haftung von CoCoDue für anfängliche Mängel gemäß § 536 a BGB wird ausgeschlossen.

iv. Eine weitergehende Haftung von CoCoDue ist ausgeschlossen.

VII. Benutzung der Workspaces und des Inventars und Verhaltenspflichten des Kunden

a. Der Kunde darf die Workspaces nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck benutzen. Die Nutzung der Workspaces oder Allgemeinflächen durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Dritte, denen der Kunde Zutritt gewährt, für private Zwecke, insbesondere private Feierlichkeiten, ist untersagt.

b. Der Kunde hat die Workspaces und das Inventar pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen hat der Kunde CoCoDue unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehende Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden Workspaces oder Inventar nutzen, verursacht werden.

c. Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem CoCoDue Standort oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf von CoCoDue schaden könnten. Der Kunde hat auf ein ansprechendes Erscheinungsbild seiner Workspaces zu achten.

d. Der Kunde darf keine eigenen Kaffeemaschinen, Öfen, Mikrowellen, Kocher, Kühlschränke oder ähnliche elektrische Geräte in den ihm überlassenen Workspaces anschließen. Der Kunde hat kein Recht, bauliche Veränderungen durchzuführen.

e. Sämtliche vom Kunden in den Geschäftsräumen benutzten elektrischen Geräte sowie dazugehörige Teile (auch Kabel-/Steckverbindungen) müssen zur Vermeidung etwaiger Schäden den gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen für die Energieverteilung an Büroarbeitsplätzen entsprechen.

f. Der Kunde ist für die von ihm in die Workspacse mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Dies gilt sowohl für abschließbare Workspaces als auch für Allgemeinflächen. Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegengestände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. CoCoDue haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von CoCoDue zurückzuführen ist. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht

über CoCoDue versichert. Der Kunde wird ggf. selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.

g. Der Kunde darf keine verderblichen, schädlichen oder gefährliche Materialien in die Workspaces mitbringen oder dort anliefern lassen. Gleiches gilt für die Anlieferung von Gegenständen, die über 7 kg wiegen, ein Längenmaß von über 45 cm, bzw. ein Raummaß von über 30,5 cm haben.

h. Das Mitbringen von Haustieren ist nur nach Absprache gestattet. CoCoDue kann nach billigem Ermessen über die Zulässigkeit von Haustieren entscheiden. Die Zustimmung kann von CoCODue einseitig widerrufen werden. Ein Widerruf der Zustimmung begründet kein Sonderkündigungsrecht eines Vertragsverhältnisses durch den Kunden.

i. Der Kunde bestätigt, dass er die Dienste und Infrastruktur von CoCoDue für

keine der im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten nutzen wird:

i. Jegliche rechtswidrige Tätigkeit, insbesondere:

1. Tätigkeiten, welche dem Persönlichkeitsrecht und dem Schutz der Privatsphäre von privaten und juristischen Personen entgegenstehen, zum Beispiel Diffamierung, Missbrauch, Belästigung oder Stalking;

2. Verbreitung von ungesetzlichen Materialien wie zum Beispiel sittenwidrigem oder beleidigendem Material innerhalb oder über die von CoCoDue bereitgestellte Infrastruktur;

3. Verbreitung oder Bereitstellung von Daten, insbesondere Bildern, Fotografien, Filmen oder Software, welche den Gesetzen zum Schutz von geistigem Eigentum unterliegen, es sei denn der Kunde ist Rechteinhaber oder besitzt die Berechtigung zur Verbreitung;

4. Verbreitung von Schadsoftware wie Viren, Trojaner, Würmer oder Bots;

5. Illegaler Download von urheberrechtlich geschützten Daten;

ii. Tätigkeiten, welche der Integrität von CoCoDue und anderer Kunden schaden können, insbesondere:

1. unrechtmäßige Beschaffung von persönlichen Daten innerhalb und außerhalb von CoCoDue;

2. Nutzung im Zusammenhang mit Kettenbriefen, Spam-E- Mail oder sonstige Art von unerwünschten Nachrichten oder Werbung;

3. Nutzung im Zusammenhang mit Gewinnspielen;

4. Nutzung im Zusammenhang mit Waffenherstellung oder Waffenhandel;

5. Nutzung im Zusammenhang mit gewalttätigen oder pornographischen Inhalten;

6. Nutzung im Zusammenhang mit esoterischen oder pseudoreligiösen

Inhalten.

iii. Tätigkeiten, welche einer störungsfreien Nutzung des Workspaces durch die Kunden entgegenstehen, insbesondere:

1. Behinderung oder Abhalten anderer Kunden vom Zugang und von der Anwendung der Services und Infrastruktur von CoCoDue;

2. Tätigkeiten, welche mit Lärm-, Geruchs- oder sonstiger Belästigung einhergehen;

3. Angabe von falschen Identitätsdaten.

Ein Verstoß gegen eine dieser Bestimmung berechtigt Work Inn zur fristlosen Kündigung.

VIII. Internetnutzung

a. Falls CoCoDue dem Kunden einen Zugang zum Internet bereitstellt, ist der Kunde für Handlungen im Rahmen der Internetnutzung allein verantwortlich. Er unterliegt bei der Abfrage, Speicherung, Übermittlung, Verbreitung und Darstellung bestimmter Inhalte gesetzlichen, insbesondere urheberrechtlichen Beschränkungen. Der Kunde wird dafür sorgen, dass er und sämtliche Personen, die auf seine Veranlassung hin den von CoCoDue zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nutzen, hierüber informiert werden, die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere das rechtswidrige Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material zu unterlassen. Sollte CoCoDue wegen eines Verstoßes gegen vorstehende Bestimmung oder gesetzliche Vorschriften von Dritten in Anspruch genommen werden, wird der Kunde CoCoDue insoweit freistellen.

b. Der von CoCoDue zur Verfügung gestellte Zugang zum Internet wird von einem externen Provider betrieben. CoCoDue hat daher auf zeitliche Verfügbarkeit und verfügbare Bandbreite keinen Einfluss. Zahlenmäßige Angaben in den Werbematerialien dienen nur der Veranschaulichung und stellen in keinem Fall ein bindendes Angebot seitens CoCoDue dar.

c. Dem Kunden ist bewusst, dass es aufgrund von Wartungen oder technischen Schwierigkeiten zu zeitweiser Nichtverfügbarkeit und verminderter Bandbreite kommen kann.

d. CoCoDue wird in seinem hauseigenen Netz im jährlichen Mittel eine Verfügbarkeit von 97% bereitstellen. Von der Berechnung der Verfügbarkeit ausgenommen sind Störungen, die ihre Ursache nicht in dem Netz von CoCoDue und seiner Schnittstellen zu Netzen Dritter haben (z.B. höhere Gewalt, Ausfall Kommunikationsnetze Dritter, etc.) und auch nicht anderweitig von CoCoDue zu vertreten sind.

e. Der Kunde wird vor dem Hintergrund von Abs. b. und c. dafür sorgen, dass er für den Fall der Nichtverfügbarkeit oder nichtausreichender Bandbreite eine Backup-Lösung bereithält (z. B. Zugang zu einem mobilen Netz), damit Schäden beim Kunden durch die Nichtverfügbarkeit oder nicht ausreichende Bandbreite verhindert werden.

f. Dem Kunden ist bewusst, dass die insgesamt zur Verfügung stehende Bandbreite begrenzt ist. Um allen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten zu ermöglichen, wird der Kunde den von CoCoDue zur Verfügung gestellten Zugang zum Internet nur für geschäftliche Zwecke nutzen. Das Streamen, das Betreiben, der Download oder der Upload von Musik, Filmen, Live-Streams, Krypto-Mining, Aufbau und Betrieb von Mesh-Netzwerken etc. ist zu unterlassen. Sollte die geschäftliche Tätigkeit des Kunden ein solches Streamen, Betreiben, den Download oder Upload solcher Daten notwendig machen, oder besteht das Geschäftsmodell des Kunden Großteils aus der Nutzung oder Zurverfügungstellung dieser oder ähnlicher Dienste und Dienstleistung, ist der Kunde verpflichtet, vorher mit CoCoDue eine Lösung abzustimmen (z.B. das Buchen einer für den Kunden reservierten Bandbreite), die den anderen Kunden ein ordnungsgemäßes Arbeiten mit dem Internetzugang ermöglicht.

IX. Benutzung der Arbeitsplätze oder des Inventars durch Dritte

a. Der Kunde ist zur ganzen oder teilweisen Überlassung oder Gebrauchsgewährung der Workspaces oder des Inventars an Dritte nicht berechtigt.

b. Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in die Workspaces gelangte Dritte verursacht wurden.

c. Der Kunde hat die überlassenen Workspaces vor Zugriff durch Dritte sowie ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten vor Verlust und Diebstahl zu schützen.

Schlüssel und Zugangskarten dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit CoCoDue vereinbart ist.

X. Betreten der Workspaces durch CoCoDue

CoCoDue ist berechtigt, die Workspaces während der üblichen Geschäftszeiten, bei Gefahr im Verzug zu jeder Tages- und Nachtzeit zu betreten. CoCoDue nimmt dabei auf den Geschäftsbetrieb des Kunden größtmögliche Rücksicht und wird in aller Regel den Kunden rechtzeitig vorher hierüber informieren.

XI. Bauliche Veränderungen, Renovierungsmaßnahmen

CoCoDue ist berechtigt, Bau- und Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, die zur Erhaltung oder zur Verbesserung der überlassenen Workspaces und der gemeinschaftlich genutzten Flächen (Allgemeinflächen) sowohl im Innen- als auch im Außenbereich angemessen sind. CoCoDue wird sicherstellen, dass derartige Maßnahmen mit dem Kunden einvernehmlich abgestimmt und nicht zur Unzeit erfolgen werden.

XII. Hausordnung

Die Hausordnung regelt weitere Verhaltenspflichten des Kunden und ist Bestandteil des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrags.

XIII. Einlösung von Gutscheinen

a. Gutscheine sind bis zum Ende des ersten Jahres nach Ausstellung des Gutscheins einlösbar. Das Guthaben der Aktionsgutscheine kann nur gegen folgende Leistungen verrechnet werden: Coworking Bereich, Fix Desk, Flex Desk, Tagespass, Meeting- und Besprechungsräume, Team Büros- Ausgeschlossen ist eine Verrechnung mit Getränken und Catering sowie Serviceleistungen. Sollte der Wert des Gutscheins zum Ausgleich des Rechnungsbetrages nicht ausreichen, gelten für den Differenzbetrag die üblichen Zahlungsbedingungenen. Die Einlösung erfolgt durch Vorlage des Gutscheins.

b. Gutscheine können ausschließlich von Neukunden eingelöst werden sowie von Kunden, die in den 6 der Einlösung vorangegangenen Kalendermonaten keine CoCoDue Vertragspartner waren. Gutscheine können nicht bar ausbezahlt werden, mit offenen Forderungen verrechnet oder auf ein anderes Kundenkonto transferiert werden. Ein Weiterverkauf von Gutscheinen ist nicht zulässig.

XIV. Kündigung, Schadensersatz bei außerordentlicher Kündigung durch CoCoDue

a. Soweit im Vertrag nicht eine feste Laufzeit ohne ordentliche Kündigungsmöglichkeit (Mindestvertragslaufzeit) vereinbart ist, ist der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende ordentlich kündbar. Ist eine feste Laufzeit vereinbart, so ist der Vertrag von beiden Parteien zum Ende des Monats, der auf das Enddatum der vereinbarten Laufzeit folgt mit der jeweils vereinbarten Frist kündbar.

b. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund für CoCoDue liegt insbesondere vor, wenn der Kunde

i. für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Servicegrundgebühr oder eines nicht unerheblichen Teils dieser in Verzug ist;

ii. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Servicegrundgebühr in Höhe eines Betrags in Verzug ist, der die Servicegrundgebühr für zwei Termine erreicht;

iii. wiederholt in Verzug mit der Zahlung anderer Servicekosten kommt und trotz Abmahnung und Setzen einer angemessenen Frist die Zahlung nicht unverzüglich nachholt;

iv. der Kunde die Rechte von CoCoDue dadurch in erheblichem Maße verletzt, dass er die Workspaces oder das Inventar durch Vernachlässigung der ihm

obliegenden Sorgfalt erheblich gefährdet oder unbefugt einem Dritten überlässt.

v. seine Mitwirkungspflicht nach Ziff. III auch nach vorheriger Abmahnung und angemessener Fristsetzung verletzt, indem er CoCoDue nicht die erforderlichen Unterlagen und Informationen für seine Identifizierung und die des wirtschaftlich Berechtigten sowie die Informationen zur Abklärung des Status als politisch exponierte Person zur Verfügung stellt, Änderungen nicht unverzüglich anzeigt oder unrichtige Angaben macht.

vi. Kündigt CoCoDue den Vertrag außerordentlich wegen einer schuldhaften Pflichtverletzung des Kunden, hat der Kunde CoCoDue hierdurch entstehende Schäden zu ersetzen. Der Kunde haftet insoweit insbesondere für den Schaden, den CoCoDue dadurch erleidet, dass die Workspaces nach dem Auszug des Kunden leer stehen oder unterhalb der mit dem Kunden vereinbarten Servicekosten überlassen werden müssen.

vii. Jede Kündigung des Vertrags bedarf der Schriftform, wobei eine Kündigung per unterschriebenem Fax oder durch Übersendung eines unterschriebenen eingescannten Dokuments per E-Mail ausreichend ist.

XV. Beendigung des Vertrags

a. Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags die genutzten Workspaces und Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe der Workspaces bestehende Zustand ist wieder herzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird CoCoDue auf Kosten des Kunden zzgl. einer angemessenen Handlingpauschale von mindestens 15% der für die Beseitigung entstehenden Kosten beseitigen; die Handlingpauschale entfällt oder verringert sich, wenn der Kunde geringere Kosten nachweist. Der Kunde hat die entsprechenden Kosten innerhalb von sieben Tagen nach Übersendung der Rechnung durch CoCoDue zu zahlen.

b. Beim Auszug muss der Kunde sämtliche ihm überlassene und auch selbst gefertigte Schlüssel und Zugangskarten zurückgeben. Andernfalls ist CoCoDue berechtigt, auf Kosten des Kunden neue Schlösser und Sicherungsanlagen einbauen zu lassen.

c. CoCoDue kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie trotz Aufforderung nicht entfernt werden. Nach 14 Tagen ist CoCoDue befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten.

d. Nach Ende der Vertragslaufzeit werden eingehende Post und Pakete nicht angenommen. Für sich ergebende Folgen haftet der Kunde. Von dem Kunden bei Vertragsende nicht abgeholte Post/Pakete werden 14 Tage nach Vertragsende vernichtet. Der Kunde gibt insoweit Eigentum/Besitz auf. Leistung von Schadensersatz wird ausgeschlossen.

XVI. Vorsteuerabzug

Der Kunde ist verpflichtet, die Workspaces ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Änderungen in der Art ihrer Tätigkeit, die umsatzsteuerlich relevant sind, bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von CoCoDue. CoCoDue kann seine Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Kunde verpflichtet, CoCoDue jeden durch den Verlust des Vorsteuerabzuges entstehenden Schaden zu ersetzen. Auf entsprechende Anforderung von CoCoDue und/oder der Finanzverwaltung wird der Kunde die entsprechenden Nachweise erbringen. Sollte der Anteil der Ausschlussumsätze jetzt oder in Zukunft 5%

überschreiten und insofern die Umsatzsteueroption entfallen, verpflichtet sich der Kunde, ab diesem Zeitpunkt die dann gültige Bruttoservicegrundgebühr ohne Ausweisung einer Umsatzsteuer zu zahlen

XVII. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Minderung

a. Gegenüber Zahlungsansprüchen von CoCoDue kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellte Forderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Gleiches gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes durch den Kunden.

b. Der Kunde ist zu einer Minderung der laufenden Servicezahlungen nur berechtigt, wenn die Minderung dem Grunde und der Höhe nach unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

c. Das Recht des Kunden, etwaige Ansprüche auf Rückzahlung minderungsbedingt überzahlter Service- oder Servicegrundgebühren oder sonstige Ansprüche gegen CoCoDue gesondert geltend zu machen, wird durch vorstehende Regelungen nicht berührt.

XVIII. Sicherheitsleistung

a. Die Sicherheit dient der Absicherung sämtlicher Forderungen von CoCoDue gegen den Kunden aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis und seiner Beendigung (einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche, Rechtsverfolgungskosten von CoCoDue o.ä.). Der Kunde wird die Sicherheit auf das von CoCoDue benannte Konto überweisen. Guthabenzinsen werden nicht gezahlt. Anstelle der Zahlung der Sicherheit kann der Kunde die Sicherheit auch durch die Gestellung einer unwiderruflichen, unbefristeten und selbstschuldnerischen Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse auf erstes Anfordern leisten, wobei das Geldinstitut auf das Hinterlegungsrecht bei Gericht ebenso verzichten muss wie auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung (ausgenommen die Aufrechnung mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen) sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB.

b. Der Kunde erhält die Sicherheit innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und Räumung der Büroflächen zurück, soweit Ansprüche von CoCoDue gegen den Kunden weder bestehen noch zu erwarten sind.

c. Nimmt CoCoDue während der Vertragslaufzeit die Sicherheit in Anspruch, hat der Kunde sie unverzüglich wieder bis zur vereinbarten Höhe aufzufüllen. Ändern sich die Servicegrundgebühr oder der Umsatzsteuersatz, kann CoCoDue verlangen, dass der Kunde die Sicherheit entsprechend anpasst.

XIX. Schlussbestimmungen

a. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag Münster. Es gilt deutsches Recht.

b. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebung des Vertrages müssen schriftlich vereinbart werden. Das Gleiche gilt für Zusagen, Zustimmungen, Verzichte sowie Vergleiche aller Art. Das Schriftformerfordernis kann mündlich nicht abbedungen werden. Diese Regelung gilt nicht, soweit der Kunde nach Vertragsschluss weitere Serviceleistungen hinzubestellt. Diese werden – eine entsprechende Einigung zwischen den Parteien vorausgesetzt – insbesondere ohne Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil.

c. Den Parteien sind die gesetzlichen Schriftformerfordernisse der §§ 550 Satz 1, 578 und §§ 126, 127 BGB bekannt. Sie verpflichten sich hiermit gegenseitig, auf jederzeitiges Verlangen einer Partei alle Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die

erforderlich sind, um dem gesetzlichen Schriftformerfordernis Genüge zu tun. Dies gilt nicht nur für den Abschluss dieses Vertrages, sondern auch für alle etwaigen Nachtrags-, Änderungs- und Ergänzungsverträge und Anlagen zu diesem Vertrag. Die Parteien stimmen überein, dass die Kündigung dieses Vertrages wegen der Nichteinhaltung des Schriftformerfordernisses einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt, wenn nicht zuvor erfolglos alle zumutbaren Anstrengungen unternommen wurden, um die Schriftform des Vertrages herzustellen.

d. CoCoDue behält es sich vor, diese Bedingungen zu ändern, soweit dies für den Kunden nicht unzumutbar ist. Dies ist der Fall bei weniger gewichtigen Bestimmungen dieser Bedingungen, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen. Der Kunde wird über die Änderung rechtzeitig benachrichtigt.

e. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame Bestimmung durch eine im wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige oder – soweit dies nicht möglich ist – annähernd gleichwertige Regelung zu ersetzen.